Hygienevorschriften

Liebe Mitglieder,

am Donnerstag verkündigte Ministerpräsident Bouffier, dass am 15.05.2020 alle Fitnessstudios in Hessen, unter bestimmten Auflagen wieder öffnen dürfen.

Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 15.05.20 wieder für Euch da sein dürfen und ein großer Schritt Richtung Normalität geschaffen wurde.
Bis dahin ist es jedoch noch ein langer Weg und wir versuchen Euch das Training so sorgenfrei wie möglich zu gestalten. Sind aber auf Eure Mithilfe angewiesen.

  • Mindestabstand 1,50m zu anderen Mitgliedern
  • Geräte selbständig desinfizieren
  • Limitierte Zugangsbeschränkungen zum einhalten der Abstandsregelung (weitere Infos folgen noch)
  • In Sportkleidung das Studio betreten, Schuhe bitte im Studio wechseln
  • Bitte nur gesund erscheinen
  • Wenn mit Handschuhen trainiert wird, bitte ausschließlich Einweghandschuhe verwenden, ohne Handschuhe, bitte regelmäßig Hände desinfizieren oder häufig waschen
  • Kurse/Termine geplant ab Juni
  • Einschränkungen im Cardiobereich
  • (Maskenpflicht)

Sobald wir die offiziellen Hygienevorschriften des Landes Hessen erhalten haben, werden wir Euch umgehend darüber informieren.

Wichtig ❗
Wer sich noch nicht mit seiner E-Mail Adresse registriert hat, bitte auf den Link folgenden klicken.

–> Hier registrieren

Dort bitte mit Deinen Daten registrieren, so dass du am Freitag direkt wieder loslegen und deine Trainingszeiten buchen kannst.

Bleibt gesund und munter, wir freuen uns auf Euch. 🤗

Euer GET FIT und corpus pro Team

 

Hygienevorschriften für Mitglieder der corpus pro Betriebs GmbH

Achtung: Wir haben unsere Hygienevorschriften aktualisiert!

–> Aktuelle Hygienevorschriften

Den bundesweiten Hygienevorschriften für Fitnessanlagen im Rahmen der Corona Krise ist auch die corpus pro Betriebs GmbH verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften die Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen ist.

Den Anweisungen / Hinweisen auf den Aushängen ist strikt Folge zu leisten. Sollte das Mitglied den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, muss das Mitglied die Räumlichkeiten verlassen. Diese Maßnahme führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung, da diese Anweisung auf behördlicher Anordnung basiert, der auch wir folgen müssen.

In erster Linie ist das Tragen eines Mundschutzes verpflichtend, sowie die Abstandsreglung im Eingangsbereich und während des Trainings.

Weiterhin wird das Tragen von Einmalhandschuhen empfohlen.

Zumutbare Einschränkungen des Trainingsbetriebs, die wir aus Hygienevorschriften hinnehmen müssen, keine Duschen und Umkleiden, sowie limitierte Zugangsbeschränkungen, führen nicht zur Minderung des Beitrags.

Weiterhin weisen wir darauf hin das die Mitarbeiter berechtigt sind, Mitglieder die als Risikogruppe definiert gelten, aufzufordern die Räumlichkeiten zu verlassen. Ausnahme ist ein ärztliches Attest welches den Zugang erlaubt. Auch bei Erkältungssymptomen gilt die Empfehlung das Training zu unterlassen und zu pausieren. 

Wir möchten allen Mitgliedern ein gesundheitsorientiertes Training ermöglichen und bitten daher um Rücksichtnahme und Toleranz in dieser ungewöhnlichen Zeit.

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