Hygienevorschriften für Mitglieder

Den bundesweiten Hygienevorschriften für Fitnessanlagen im Rahmen der Corona Krise ist auch die corpus pro Betriebs GmbH verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhalten der Hygienevorschriften die Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen ist.

Den Anweisungen / Hinweisen auf den Aushängen ist strikt Folge zu leisten. Sollte das Mitglied den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, muss das Mitglied die Räumlichkeiten verlassen. Diese Maßnahme führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung, da diese Anweisung auf behördlicher Anordnung basiert, der auch wir folgen müssen.

Es wird das Tragen eines Mundschutzes/Gesichtsschutzes (Plexiglas) empfohlen, in direktem Kontakt (unter 1,5m) verpflichtend. Diese Empfehlung/Verpflichtung ist in Ihrem Umfang für die Zukunft je nach Vorgabe abzuwägen. Die Abstandsreglung im Eingangsbereich und während des Trainings ist unbedingt einzuhalten.

Weiterhin wird das Tragen von Einmalhandschuhen empfohlen.

Zumutbare Einschränkungen des Trainingsbetriebs, die wir aus Hygienevorschriften hinnehmen müssen, keine Duschen und Umkleiden, sowie limitierte Zugangsbeschränkungen, führen nicht zur Minderung des Beitrags.

Weiterhin weisen wir darauf hin das die Mitarbeiter berechtigt sind, Mitglieder die als Risikogruppe definiert gelten, aufzufordern die Räumlichkeiten zu verlassen. Ausnahme ist ein ärztliches Attest, welches den Zugang erlaubt. Auch bei Erkältungssymptomen gilt die Empfehlung das Training zu unterlassen und zu pausieren. 

Wir möchten allen Mitgliedern ein gesundheitsorientiertes Training ermöglichen und bitten daher um Rücksichtnahme und Toleranz in dieser ungewöhnlichen Zeit.

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